Nach den arbeitsintensiven Sommermonaten nutzen die Schwyzer Landwirtinnen und Landwirte einen regnerischen Herbstabend, um sich über aktuelle Themen der Agrarpolitik zu informieren. Am Anlass der Bauernvereinigung des Kantons Schwyz in der Markthalle Rothenthurm wurden Änderungen der Landwirtschaftsverordnungen oder die Umsetzung Schleppschlauchpflicht beleuchtet.

Noch keine Antwort

Der Informationsbedarf war gross, rund 400 Schwyzer Bäuerinnen und Bauern waren vor Ort. Insbesondere der RAUS-Weidebeitrag sorgte für Diskussionen. Vor allem die starre Vorgabe, dass vom ersten Mai bis Ende Oktober 70 Prozent der Tagesration von der Weide stammen soll, irritierte. «Wir haben diese Problematik über die KOLAS an das Bundesamt für Landwirtschaft mitgeteilt, warten aber aktuell noch auf eine Antwort», informierte Armin Meyer vom Amt für Landwirtschaft (AFL). Noch bis Ende November sei es möglich, Tiergruppen für den RAUS-Weidebeitrag anzumelden.

«Ich bin mit den neuen Programmen definitiv überfordert.»

Peter Kistler, Gemüseproduzent

Im Kanton Schwyz ist der Futterbau zwar vorherrschend, dennoch gaben auch die geplanten Produktionssystembeiträge bei den Spezialkulturen zu diskutieren. Es sei eine Zumutung, dass die Anmeldungen bereits bis Mitte September hätten erfolgt werden sollen, Informationen aber kaum zu finden seien. «Ich bin definitiv überfordert», so etwa der Gemüseproduzent Peter Kistler.

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Bedenken der Schwyzer

Janina Siegwart, ebenfalls vom AFL, informierte über die Umsetzung der Schleppschlauchpflicht, welche im Kanton Schwyz ab Januar 2024 in Kraft tritt. Nur Betriebe mit mehr als drei Hektaren schleppschlauchpflichtigen Flächen seien davon betroffen. Im Web-Gis sind die entsprechenden Daten einsehbar. Ausnahmen könnten für einzelne Flächen, wo der Einsatz nicht möglich sei, bewilligt werden, «dazu müssten aber triftige Gründe vorliegen», so Janina Siegwart.

«Für Ausnahmebewilligungen braucht es triftige Gründe.»

Janina Siegwart, AFL

Dass zukünftig in der Nährstoffbilanz beim Schleppschlaucheinsatz die Stickstoffwirkung von bisher 3 kg Nverf/ha auf 6 kg erhöht werden könnte, sorgte in der Markthalle Rothenthurm für Unmut. Zusammen mit der Streichung der 10-Prozent-Toleranzgrenze in der Suisse-Bilanz führe das zu einem weiteren Aushungern der Böden und somit zu einer Reduktion der Nahrungsmittelproduktion. Ein Irrsinn in der aktuellen politischen Situation. Mit den aktuellen Nährstoffzahlen funktioniere eine nachhaltige Produktion nicht, betonten Votanten weiter.

Hofdünger noch wertvoller

Die Verschärfung in der Suisse-Bilanz und der enorme Preisanstieg bei den Handelsdüngern mache einen sorgfältigen Umgang mit den Hofdüngern noch wichtiger, betonte Tony Dettling von Römerrain in seinem Referat zum Thema Hofdünger. «Die Düngung ist Pflanzenernährung und keine Entsorgungsaktion», so der Schwyzer Futterbauspezialist.

Wichtig sei vor allem beim Stickstoff der richtige Zeitpunkt und die richtige Menge. Mit einer guten Düngung erreiche man schöne Pflanzenbestände, was zu hohen Erträgen und qualitativ gutem Grundfutter führe.

Neue Schwyzer Landwirtschaftsstrategie
Mario Bürgler, Leiter vom Amt für Landwirtschaft (AFL) informierte über die neue Landwirtschaftsstrategie vom Kanton Schwyz. Die Schwyzer Bauernvereinigung, das AFL, mehrere Begleitgruppen und externe Berater arbeiteten an dieser mit. Die Strategie wurde am 9. März vom Regierungsrat beschlossen. Das Konzept besteht aus folgenden Hauptpunkten:

- Der Kanton Schwyz möchte das unternehmerische Know-how in der Landwirtschaft weiter stärken. Dabei will er ein qualitatives Aus- und Weiterbildungsangebot sicherstellen und macht somit ein klares Bekenntnis zur Kompetenzzentrum Römerrain in Pfäffikon.

- Ein weiterer Punkt ist, auf den Betrieben die Produktivität zu steigern und die Kosten zu senken. Für die Gewährung von Investitionshilfen wird zukünftig ein minimaler Jahresgewinn pro Arbeitskraft nach der Investition verlangt. Die Strukturverbesserungsbeiträge werden zukünftig ab einem bestimmten Betrag an eine Weiterbildung im Bereich Wirtschaftlichkeit geknüpft. Auch eine Überprüfung der Versicherungssituation wird verlangt. Bei den eingereichten Betriebskonzepten werden zukünftig vermehrt Erfolgskontrollen durchgeführt. Ein wichtiger Punkt ist gemäss Mario Bürgler auch, dass Umschuldungen mittels Betriebshilfedarlehen gefördert werden sollen.

- Die Wertschöpfung in der Landwirtschaft im Kanton Schwyz soll gesteigert werden. Bestehende Massnahmen wie Förderung von innovativen Projekten werden weitergeführt. Auch die Vermarktung von regionalen Projekten und der Agrotourismus soll gestärkt werden. Gemeinschaftliche Vermarktung und Verarbeitung, auch sektorenübergreifend, können gefördert werden. Die Rindviehhaltung und Viehzucht ist im Kanton von grosser wirtschaftlicher Bedeutung und soll weiterhin unterstützt werden. Die Tierzuchtbeiträge im Rahmen einer Leistungsvereinbarung sollen weitergeführt werden.

Die Themen Umwelt, Ressourcen und Klima sind für die Landwirtschaft wichtige Punkte und gewinnen zukünftig noch an Bedeutung. Der Kanton Schwyz wird eine ressourcenschonende Landwirtschaft noch stärker fördern, so erhöht er den Bioumstellungsbeitrag auf 300.- Franken / ha deutlich. Das Unterstützen von Hochstammobstbaum-Neupflanzungen und die kantonalen Steillagenbeiträge werden beibehalten.