In der Herbstsession hatte das Parlament beschlossen, den Mindestgrenzschutz und den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben bis 2026 auf dem aktuellen Niveau weiterzuführen. Mit der vom Bundesrat am 3. November 2021 beschlossenen Verlängerung beträgt der Mindestgrenzschutz für Zucker weiterhin 7 Franken je 100 Kilogramm. Der Grenzschutz für Schweizer Zucker war bislang auf Verordnungsstufe geregelt und bis Ende Jahr befristet.
Landwirtschaftsgesetz wurde abgeändert
Das Parlament wollte aber den Schutz der Schweizer Zuckerproduktion im Gesetz verankern. Es hiess gegen den Willen des Bundesrates Beiträge an Rübenkulturen und Mindestzölle gut und änderte das Landwirtschaftsgesetz entsprechend ab.
Angestossen hatte die Gesetzesrevision der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das setzte den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und machte den Rübenanbau wirtschaftlich weniger interessant.
Einzelkulturbeitrag bleibt gleich
Den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung beliess das Parlament bei 2100 Franken pro Hektare und befristet bis 2026. Zudem beschloss es, für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, bis 2026 einen Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken pro Hektare auszurichten.