Petra Sieghart ist die Leiterin des Geschäftsbereichs Agriprof beim Schweizer Bauernverband und führt das Sekretariat der Organisation der Arbeitswelt (OdA) AgriAliForm und erzählt in der aktuellen Folge von Agrarpolitik - der Podcast was die landwirtschaftliche Bildung kann und vor allem, was sie in Zukunft können muss.
Die OdA AgriAliForm verantwortet die berufliche Grundbildung für Landwirt:innen, Weintechnolog:innen, Winzer:innen, Geflügelfachmänner:frauen, Gemüsegärtner:innen, Obstfachmänner:frauen und Agrarpraktiker:innen und unterzieht diese Lehrgänge gerade einer Totalrevision.
Alle fünf Jahre wird überprüft
«Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass alle fünf Jahre geprüft werden muss, ob eine Revision notwendig ist», erklärt Petra Sieghart. Die letzte Totalrevision fand 2009 statt; damals wurde die landwirtschaftliche Ausbildung mit der Einführung der 3-jährigen Lehre und den Überbetrieblichen Kursen (ÜK) und der Abschaffung der Winterschule an die anderen Berufslehren angeglichen.
2017 folgte eine Teilrevision, die verschiedene Lücken offenlegte. «Diese sollten dann in einer Totalrevision aufgenommen werden», sagt Sieghart. 2019 folgte dann die Umfrage bei den Mitgliedern der OdA, die dann wie erwartet deutlich machte, dass eine Totalrevision notwendig wird.
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Vorstand - Qualifikationsprofil - Bildungspläne: der lange Weg der Revision
Der Vorstand der OdA entscheidet die Totalrevision. Ist dieser Entscheid gefallen, wird ein Qualifikationsprofil erarbeitet. Ein Qualifikationsprofil beschreibt das Berufsbild und das Anforderungsniveau des Berufs. Und es zeigt auf, über welche Qualifikationen jemand verfügen muss, um den Beruf kompetent auszuüben.
Ist das Qualifikationsprofil erstellt, werden die Handlungskompetenzen und Leistungsziele für überbetriebliche Kurse sowie für die Ausbildung auf den Lehrbetrieben und die Qualifikationsverfahren definiert. Das alles zusammen wird für jeden Beruf in einem Bildungsplan konsolidiert.
Anschliessend werden diese Bildungspläne innerhalb einer OdA vernehmlasst, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation übermittelt, einer Ämterkonsultation und einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen, angepasst und schliesslich vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) verabschiedet. Danach schliessen die Kantone mit ihren Schulen die Leistungsvereinbarungen für den Unterricht ab, während gleichzeitig die Lehrmittel entsprechend den Grundlagen überarbeitet werden. Erst dann können Lernende nach den neuen Lehrplänen unterrichtet werden.
Wo der Reformprozess steht
Die Entwürfe der Bildungspläne befinden sich seit dem 6. Februar und bis am 6. Juni in einer OdA-internen Vernehmlassung und werden anschliessend konsolidiert an das SBFI übermittelt.
«Was geändert werden muss, kann ich noch nicht abschliessend sagen», meint Sieghart im Agrarpolitik-Podcast. Das ursprüngliche Ziel, im August 2024 den neuen Lehrplan einzuführen, kann nicht eingehalten werden. 2025 wäre möglich, «wenn jetzt alles wie geschmiert läuft. Das ist aber unwahrscheinlich. Einen genauen Termin möchten wir erst kommunizieren, wenn wir genau wissen, was möglich ist», meint Sieghart.