Der Schutz der Fruchtfolgeflächen (FFF) ist im Bundesgesetz der Raumplanung verankert. Damit geniessen unsere qualitativ besten ackerbaulichen Böden einen ähnlichen Schutz wie der Wald. Diese Absicherung konnte in den letzten Jahren aufgrund des zunehmenden Drucks auf die Fruchtfolgeflächen durch wachsende Bauzonen, durch Naturschutzprojekte und den ständigen Ausbau der durch die Zunahme der Bevölkerung bedingten Infrastrukturbauten erreicht werden. In jüngster Vergangenheit wird dieses Bundesgesetz aber mit Füssen getreten, Begehrlichkeiten werden vielerorts mit dem Argument Kompensation gerechtfertigt. Dieser Ansatz mag kurzfristig ein optimaler Lösungsansatz sein, mittel- oder gar langfristig betrachtet gibt es aber einen entscheidenden Haken an dieser Begründung.
Die Rechnung geht niemals auf
Im Kanton Zürich beträgt der Baulandreservebestand – also unbebaute Flächen im Siedlungsgebiet – rund 2000 Hektaren. Aufgrund von Schätzungen kann davon ausgegangen werden, dass nur gerade ein Drittel dieser Flächen für effektive Aufwertungsmassnahmen und damit Flächen für die viel gelobte Kompensation zur Verfügung steht. Es braucht keine prophetischen Fähigkeiten, um zu erkennen, dass diese Milchbüechlirechnung niemals aufgehen wird. Das Problem liegt also nicht beim Potenzial von vorhandenen geeigneten Flächen für die Aufwertung, viel mehr liegt die Schwierigkeit darin, dass kein geeignetes Material vorhanden ist. Insbesondere im Kanton Zürich wurde dieses wertvolle Bodenmaterial in der Vergangenheit im Wissen der kantonalen Verwaltung und trotz Kritik häufig in Deponien auch ennet der Kantonsgrenze als Abfall «entsorgt».
Der Druck auf die FFF im Kanton Zürich wächst weiter aufgrund verschiedener Projekte wie die Prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete (PPF), Gewässerrevitalisierungen, Pistenausbau des Flughafens, Autobahnausbau oder Neubau von Sportanlagen. Auch hier wird die Kompensation als Allerweltsmittel angepriesen und damit ein scheinbar vorsichtiger Umgang mit FFF bescheinigt. Statt diese Sackgasse einzuschlagen soll die Verwaltung endlich das Problem erkennen und zum Umdenken motiviert werden. Interessenabwägungen müssen zwingend zugunsten des Erhalts der FFF ausfallen, alles andere ist scheinheilig und reine Augenwischerei.
Zur Person:
Ferdi Hodel ist Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbands (ZBV) und schreibt für die Rubrik «Arena» im Regionalteil Ostschweiz/Zürich der BauernZeitung.