An seiner Sitzung vom 2. November hat der Vorstand der Agro-Marketing Suisse (AMS) eine aktualisierte Fassung des Dachreglements für die Garantiemarke Suisse Garantie genehmigt, schreibt Proviande in einer Medienmitteilung. Basierend darauf wurde auch das «Suisse Garantie Branchenreglement Fleisch» aktualisiert, wobei in erster Linie der Geltungsbereich erweitert wurde.
Schlachtnebenprodukte werden berücksichtigt
Das Branchenreglement gelte neu nicht nur für Speiseöle und -fette tierischer Herkunft und daraus erstellte Erzeugnisse, sondern seit diesem Jahr auch Produkte zur Tiernahrung, welche mit Fleisch und/oder weiteren gesetzlich zugelassenen Komponenten von Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf-, und Ziegengattung, von Geflügel und Kaninchen hergestellt werden. «Damit können im Sinne der Vollwertung auch die wertvollen Schlachtnebenprodukte aus Schweizer Produktion ausgelobt werden», heisst es in der Mitteilung.
Keine Samen von Klonen
Ausserdem gelte neu als Anforderung für QM Schweizer Fleisch und Suisse Garantie, dass in der Schweiz verkauft und eingesetzte Samendosen nicht von Klonen oder Tieren mit einem Klon in der zweiten Generation der Abstammung stammen dürfen, heisst es weiter. Die Einhaltung dieser Regelung müsse von den Genetikanbietern bestätigt werden.
Um Suisse Garantie als Garantiemarke für die Schweizer Herkunft von Fleisch zu stärken wurde festgehalten, dass Tiere der Rindergattung in einem Schlachthaus geschlachtet werden sollen, das am Programm DNA-Herkunfts-Check von Proviande teilnimmt und eine DNA-Beprobung der Schlachtkörper durchführt, so Proviande. Der Zeitpunkt für den Erlass als verpflichtende Bestimmung sei jedoch noch nicht festgelegt. Neu sollen die Produzentenetiketten für Suisse-Garantie-taugliche Tiere beim Verkauf durch entsprechende elektronische Dokumente ersetzt werden. Diese sollen den Produzenten von den Inhabern der zugelassenen QS-Programmen zur Verfügung gestellt.