Das Programm soll den Nachweis erbringen, dass die Haltungsbedingungen von Geflügel den minimalen Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in einer Mitteilung.
Es handle sich bei den unangemeldeten Schwerpunktkontrollen nicht um einen Zusatz zur Tierschutz-Grundkontrolle, sie werden vielmehr während drei Jahren im Rahmen der Grundkontrollen durchgeführt, schreibt das BLV.
Geprüft werden Betriebe ab einer bestimmten Grösse, auch Betriebe mit Junghennen, Elterntieren und Truten sind Teil des Programms. Das BLV hat gemäss Mitteilung in Absprache mit den zuständigen kantonalen Tierschutzfachstellen die kontrollierenden Punkte festgelegt: Besatzdichte, Einstreuqualität, Luftqualität, Umgang mit kranken oder verletzten Tieren.