Da die vorgelegte Anpassung der Jagdverordnung, deren Vernehmlassung am 5. Mai 2021 endete, keine präventive Regulierung von Wölfen vorsehe und die Kompetenz für Eingriffe in Rudel auch in Zukunft beim Bund liegen soll, seien die «kosmetischen» Korrekturen der Schadensschwellen aus Sicht des Tierschutzes akzeptabel, heisst es in einer Mitteilung des Schweizer Tierschutz STS. Das sei aber dort nicht der Fall, wo Weidetiere geschützt gehalten werden.
Ungenügend und zu wenig konkret
Für den STS mangelt es der neuen Jagdverordnung an konkreten und genügenden Vorschlägen zur Förderung des Herdenschutzes. So müssten die Aufwände für Installation und Unterhalt entsprechender Massnahmen kostendeckend entschädigt werden. Ausserdem sei eine weitergehende Förderung des Herdenschutzes via eine Anpassung der Direktzahlungsverordnung wünschenswert.
Verbot für Baujagd
«In aller Dringlichkeit» fordert der STS, auch der Tierschutz müsse in der Jagdgesetzgebung berücksichtigt werden. Das heisse unter anderem:
- Ein landesweites Verbot der Baujagd
- Beschränkung der Anzahl Treibjagden pro Jagdgebiet
- Statistik über Fehlschüsse
- Nachsuche
Die dafür notwendigen Anpassungen in Gesetz und Verordnung seien zwingend anzugehen. Man werde sich vehement dafür einsetzten, diese tierschutzrelevanten Forderungen gesetzlich zu verankern.