Noch vergangene Woche schien es, als sei genügend Impfstoff gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit vorhanden. Nun soll es laut der Gesellschaft für Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) zu einem Engpass gekommen sein. Was bedeutet dies nun für die Landwirte?

Gleichzeitig hohe Nachfrage

Der aktuelle Engpass sei für die GST überraschend eingetroffen. Bis vor mehr als einer Woche habe der Vertreiber der grössten Menge Impfstoff noch versichert, der Bedarf könne abgedeckt werden, so die GST. Der Bedarf sei aber scheinbar doch schwierig abzuschätzen gewesen. «Offenbar hat sich herumgesprochen, dass bei bereits geimpften Tieren keine Nebenwirkungen aufgetreten sind, und die Tierhaltenden wollen sich nun auf die sichere Seite stellen», schreibt die GST.

Auch gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sind Engpässe möglich. Laut der Bundesbehörde bestehen weitere Faktoren, die zu einem temporären Engpass führen können: «Einerseits gibt es aktuell eine hohe Nachfrage nach diesem Impfstoff, da die epidemiologische Lage in mehreren Ländern gleichzeitig eine verstärkte Impfung erfordert.» Andererseits seien die Produktionskapazitäten der Hersteller begrenzt, da die Produktion von Impfstoffen komplex und zeitintensiv ist. «Laut Angaben der Vertreiber werden Anfang Februar wieder Impfdosen erwartet. Alle Tierarztpraxen, die Anfang Jahr Impfstoff gekauft haben, sollten nun impfen können», so die GST. Mit den im Februar erwarteten Impfdosen sei es dann möglich, die restlichen Tiere noch rechtzeitig zu impfen. Über mögliche Engpässe informiert werden die Tierhaltenden laut dem BLV via die Tierärzte, welche in engem Kontakt mit den Vertriebsfirmen stehen.

Bedarf frühzeitig melden

AboDie Pflege der an Blauzunge erkrankten Kühe ist zum Teil mit grossem Aufwand verbunden. Hier werden eiternde Klauen in Bädern gepflegt.SeucheWas wir über Blauzunge wissenDonnerstag, 16. Januar 2025 Zur Vermeidung einer Knappheit empfiehlt das BLV den Tierhaltenden, sich frühzeitig mit dem Tierarzt in Kontakt zu setzen und den Impfbedarf zu melden. «So können die Tierärzte die Impfstoffbestelllungen frühzeitig auslösen und den Herstellern und Vertriebspartnern wird wiederum eine bessere Planung ermöglicht», so das BLV weiter.

Auch Impfstoffe gegen BTV-8 und BTV-4 sind gemäss Fragenkatalog des BLV momentan in der Schweiz nicht verfügbar. Tierärztinnen und Tierärzte können den im Ausland zugelassenen Impfstoff laut BLV aber auf den üblichen Wegen (nach Art. 7ff. Tierarzneimittelverordnung, TAMV, mit einer Importbewilligung des BLV) versuchen zu importieren. Zudem soll das im Dezember zugesprochene zusätzliche Budget zur Beschaffung dieser Impfstoffe dienen.

Entschädigung für Betriebe, die impfen

Basierend auf dem Parlamentsentscheid vom Dezember 2024 wird sich der Bund an den Kosten der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) und die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) beteiligen. Zu diesem Zweck wurde das Budget des BLV für das Jahr 2025 um 10 Millionen Franken erhöht. Die erhaltenen Mittel werden laut BLV an erster Stelle zur Beschaffung der Impfstoffe gegen BTV-4, BTV-8 sowie EHD verwendet. Tierhaltende, die ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft haben, werden rückwirkend entschädigt. Dafür müssen diese die Impfung ihrer Tiere dokumentieren (Behandlungsjournal). Die Höhe des Beitrags pro geimpftem Tier wird laut BLV von den verfügbaren Mitteln und der gesamten Anzahl der geimpften Tiere in der Schweiz abhängen. Ausbezahlt werden könne die Unterstützung voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025.

Grund für die Beschaffung weiterer Impfstoffe (BTV-8, BTV-4, EHD) sei die zunehmende Häufigkeit von durch blutsaugende Insekten übertragenen Tierseuchen in der Schweiz. Dazu gehören BTV und EHD. Während in der nördlichen Hälfte der Schweiz vor allem BTV-3 verbreitet ist und in der Westschweiz und im Tessin BTV-8, zirkuliert im benachbarten Ausland (Frankreich, Österreich) ebenfalls BTV-4. Auch EHD grassiert aktuell im Westen Frankreichs und in Spanien. «Das EHD-Virus breitete sich letztes Jahr von Spanien her im Westen und Süden von Frankreich stark aus und kann dieses Jahr weiter Richtung Schweiz ziehen», so das BLV. Die Impfung gelte als einzige Massnahme zum Schutz der Tiere vor einer schweren Erkrankung und massiven, langfristigen wirtschaftlichen Schäden.