Seit Mitte Oktober 2024 ist er nun also erlaubt: der Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit. Am Ende ist es plötzlich schnell gegangen. Der Druck auch aus der Politik wurde wohl zu hoch. Vorher wurden wir von den Verbänden x-mal mit der Antwort abgespeist, dass es gesetzlich unmöglich sei, eine Impfung zuzulassen, die keine offizielle Zulassung in der Schweiz hat. Dabei steht im Tierseuchengesetz Art. 9: «Bund und Kantone treffen alle Massnahmen», die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft angezeigt seien, um die Ausdehnung der Seuche zu verhindern. Trotz mehrmaliger Aufforderung des Bauernverbands, weiterer Verbände und Kantone, sich bei der Zulassung auf diesen Artikel zu beziehen, bewegte sich auf Bundesebene nichts.

Schlaue Tipps vom Bürotisch

Stattdessen bekamen von der Seuche betroffenen Betriebe vom Bundesamt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit (BLV) eine technische Weisung aus dem Jahr 2008, in der man erfährt, wie man als Bauer oder Bäuerin die Tiere vor der Ausbreitung der Seuche schützen kann. Mir gefiel besonders der Hinweis, Insektenschutznetze an allen Öffnungen des Stalles anzubringen, welche die Mücken am Einfliegen hindern. Gleichzeitig sei aber zu gewährleisten, dass die Rauchschwalben trotzdem zu ihren Nestern fliegen können.

Solche schlauen, am Bürotisch entstandenen Tipps sind kaum hilfreich, wenn Schafe vor sich hinsterben oder Kühe über Tage fiebern und leiden. Das Fass zum Überlaufen brachte in unserem Kanton sicher Punkt 5 im Entscheid, der den Tierhaltern bei einem positiv getesteten Tier zugeschickt wird. Dieser wies darauf hin, dass die Sperre für den Tierverkehr aufgehoben wird, wenn alle Tiere des Betriebes geimpft sind. Wohlverstanden geschah dies zu einem Zeitpunkt, als weit und breit kein zugelassener Impfstoff in Sichtweite war.

Der aktuellen Situation anpassen

Solche Papiere stärken das Vertrauen in die Verwaltung nicht. Im Gegenteil: Die betroffenen Bauernfamilien fühlen sich alleingelassen und machtlos. Ich denke, wir dürfen erwarten, dass solche Entscheide nicht einfach aus der Schublade gezogen werden, sondern vor dem Verschicken der aktuellen Situation angepasst werden.

Auch wir waren direkt betroffen. Unserer Kuh Estragon geht es unterdessen wieder besser und sie wird sich vollumfänglich erholen. Andere Betriebe im Thurgau kamen leider nicht so glimpflich davon.

Zeit besser für Überarbeitung nutzen

Gastbeitrag«Abstimmungen sind ein Mannschaftssport»Mittwoch, 26. Juni 2024 Ich erwarte vom BLV, dass es die vektorfreie Zeit verkürzt, damit sich der Tierverkehr in der Schweiz normalisieren kann. Diese Zeit können Bund und Kantone nutzen, ihre Entscheide und Merkblätter zu über arbeiten. Ausserdem gilt es unbedingt die Länge der Sperren für betroffene Betriebe zu überdenken, schliesslich handelt es sich nicht um eine direkt übertragbare Seuche.

Zur Person
Maja Grunder aus Oberneunforn ist Präsidentin des Verbands Thurgauer Landwirtschaft.  Sie schreibt für die Rubrik «Arena» im Regionalteil Ostschweiz/Zürich der BauernZeitung.