Jacques Nicolet (SVP/VD) hat in seiner Motion im Detail ein System dargelegt, wie die Einhaltung von Richtpreisen als Voraussetzung für die Verkäsungszulage eingeführt werden könnten. So müsse z. B. für Molkereimilch der Preis inklusive Zulage jenem des A-Segments der Branchenorganisation Milch (BOM) entsprechen. Wird der Käse anschliessend exportiert, solle man sich aber am europäischen Markt orientieren. «Fehlen Richtpreise und Empfehlungen, legt der Bundesrat den Mindestpreis für die entsprechende Milch fest», schlägt der SVP-Nationalrat vor.
Kein Zwang möglich
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Richtpreise seien lediglich Anhaltspunkte für Preisverhandlungen zwischen Marktakteuren, die einzelnen Unternehmen könnten aber nicht zur Einhaltung gezwungen werden. Im Übrigen seien Preis- und Absatzgarantien vor mehr als 20 Jahren aufgehoben worden und Nicolets System mit grossem Aufwand verbunden:
- Staatliche Kontrolle der Käsereien
- Genaue Buchführung über Milchmengen und Produktion durch die Käsereien
Schlecht für die Produzenten
Da die Preiserhebungen ausserdem immer mehrere Monate zeitversetzt seien, werde durch sie nicht das aktuelle Marktgeschehen abgebildet, gibt der Bundesrat zu bedenken. Er sorgt sich um die Wettbewerbsfähigkeit des Käses, was letztlich den Milchproduzenten schaden würde.
Stattdessen direkt auszahlen
Im Nationalrat verwies Bundesrat Guy Parmelin aber auf die Pläne, die Verkäsungszulage und jene für silofreie Milch direkt an die Produzenten auszuzahlen. Die Direktauszahlung ist Teil des Verordnungspakets 2023 und die Milchbranche wehrt sich dagegen, da sie u.a. schwere Turbulenzen am Markt und grosse Aufwände befürchtet. Aus Sicht des Bundesrats wäre dieses System aber ein gangbarer Weg, um den Zielen der Motion Nicolet entgegenzukommen.
Das Verordnungspaket und damit die Direktauszahlung befinden sich in der Vernehmlassung. Nachdem der Nationalrat der Motion von Jaques Nicolet zugestimmt hat, geht sie in den Ständerat.