Vor sechs Jahren, 2015, reichte Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) die parlamentarische Initiative «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft» ein. Zu dieser Vorlage hat der Bundesrat nun eine 10-seitige Stellungnahme veröffentlicht.
Wirtschaftliche und anbautechnische Schwierigkeiten
Jacques Bourgeois reagierte mit seiner Initiative auf eine Verschlechterung des internationalen wirtschaftlichen Umfelds: Nach der Aufhebung der Zuckerquoten in der EU bauten europäische Zuckerfabriken ihre Produktion aus, was zu einem Preiszerfall führe. Dieser wiederum machte dem bisher attraktiven Zuckerrübenanbau in der Schweiz weniger rentabel, die Flächen und damit die Auslastung der Schweizer Fabriken schrumpften.
In den letzten Jahren kamen zu den schwierigen Marktverhältnissen Trockenheit und Krankheiten bzw. Schädlinge hinzu, was die Erträge sinken liess und die Schweizer Zucker AG dazu zwang, Rüben und Zuckerdicksaft für die Auslastung ihrer Werke zu importieren.
Vorschläge stehen im Raum
Um diesen Entwicklungen Gegensteuer zu geben, wurden verschiedene Ansätze auf das politische Parkett gebracht:
- Weiterführung des bis September 2021 befristeten Mindestgrenzschutzes von 7 Franken je 100 kg Zucker.
- Senkung des Einzelkulturbeitrags für ÖLN-Rübenflächen (von 2'100 auf 1'500 Franken pro Hektare und Jahr) bei gleichzeitiger Erhöhung der Bio-Beiträge und jener für den fungizid- und insektizidfreien Anbau (um 700 bzw. 500 Franken)
- Weiterführung des bisher befristet erhöhten Einzelkulturbeitrags für ÖLN-Rüben (2'100 Franken pro Hektare und Jahr) sowie ein Zusatzbeitrag von 200 Franken pro Hektare und Jahr für Bio.
- Förderung des biologischen Anbaus von Zuckerrüben über das Direktzahlungssystem (mit Massnahmen und Instrumenten innerhalb des Absenkpfads Pestizide). Ausserdem zusätzliche Mittel für die Forschung (zum ökologischen Anbau, für die Entwicklung von Prognosemodellen und Warndiensten sowie die Prüfung toleranter Sorten).
Mindestgrenzschutz verschlechtert Wettbewerbsfähigkeit
Auf den europäischen Absatzmärkten habe die Schweizer Lebensmittelindustrie durch den Mindestgrenzschutz einen Wettbewerbsnachteil. Hersteller von Schoggi oder Güetzi kämen unter Druck, so der Bundesrat, und es steige der Anreiz, ausländischen Zucker zu verwenden.
Für die Auslassung ihrer Fabriken sei die Schweizer Zucker AG aber auf lokal und international erfolgreiche Kunden angewiesen. Insgesamt könne ein gesetzlich oder über eine Verordnung weitergeführter Mindestgrenzschutz Arbeitsplätze gefährden, weshalb sich der Bundesrat gegen Option 1 ausspricht.
Nicht auf Gesetzesebene
Die Optionen 2 und 3 lehnt der Bundesrat ab, da sie eine Änderung auf Ebene Gesetz vorsehen. Kulturbeiträge sollten seiner Meinung nach in Verordnungen festgelegt werden. Ausserdem solle man den ökologischen Anbau von Zuckerrüben nicht über Einzelkulturbeiträge fördern. Das würde das Stützungssystem nur komplizieren. Mit Direktzahlungen sei man flexibler und könne geringere Ertragssicherheiten besser kompensieren.
Förderung und Forschung sind schon geplant
Zum 4. Vorschlag schreibt der Bundesrat, man könne diese Motion ablehnen. Schliesslich fördere man den ökologischen Rübenbau bereits heute per Direktzahlungen und man wolle diese Förderung ohnehin im Rahmen des Absenkpfads ausbauen. Auch eine Stärkung der Forschung im Bereich Zuckerrüben bei FiBL und Agroscope sei bereist vorgesehen.
Das schlägt der Bundesrat vor
Sofern man sich gegen eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und die oben erwähnte parlamentarische Initiative entscheide, würde der Bundesrat laut Stellungnahme Hand bieten zu folgenden Verordnungsänderungen:
- Einheitliche Einzelkuturbeiträge für Zuckerrüben zur Zuckerproduktion festlegen auf 2'100 Franken pro Hektare und Jahr (Inkraftsetzung ab 1. Januar 2022).
- Änderung bei den Direktzahlungen für die Förderung es ökologischen Zuckerrübenanbaus im Rahmen des Verordnungspakets zum Absenkpfad Pestizide. Dazu soll es im zweiten Quartal 2021 eine Vernehmlassung geben.
Der Bundesrat rechnet damit, dass je nach Entwicklung der zu Einzelkulturbeiträgen berechtigten Flächen und je nach Höhe dieser Beiträge mehr finanzielle Mittel benötigt werden. Man behalte sich daher vor, zu gegebener Zeit dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.