Sogar für Fachleute habe das neue Landesforstinventar (LFI 4) unerwartet klar gezeigt, wie deutlich sich die Wildschadensituation im Schweizer Wald im letzten Jahrzehnt verschlechtert habe. Aus forstlicher Sicht sei die fehlende Verjüngung in vielen Regionen der Schweiz «sehr beunruhigend», schreibt der Schweizerische Forstverein (SFV) in einer Stellungnahme. In der kommenden Frühlingssession wird es wieder um das Jagdgesetz gehen – der Schutz der Waldverjüngung müsse dabei dringend beachtet werden.
Ein Grundauftrag der Jagd
Im geltenden Jagdgesetz ist die Sicherstellung der natürlichen Waldverjüngung als Grundauftrag der Jagd verankert. Daran dürfe nicht gerüttelt, der Grundsatz weder verwässert noch abgeschwächt werden.
Von der öffentlichen Hand fliessen beträchtliche Gelder in die Pflege der Schutzwälder, in die Förderung der Waldbiodiversität und in die Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Gemäss dem SFV verhindern zu grosse Bestände an Wildhuftieren (vor allem Hirsche und Rehe) grossflächig, dass diese finanziellen Mittel auch die gewünschte Wirkung erzielen können.
Erhalt der Lebensräume im Vordergrund
Der SFV ist der Meinung, dass die Jagdgesetzgebung dringend modernisiert werden muss. Dabei seien forstliche Anliegen aber zwingend zu berücksichtigen und Waldfachleute früh in den Prozess einzubinden. «Eine zeitgemässe und zukunftsfähige Jagd lässt sich nur begründen, wenn der Erhalt der Lebensräume im Vordergrund steht», so der Forstverein.
Wenn jagdliche Stysteme an ihre Grenze stossen, müssten diese optimiert und falls nötig «grundlegend überdacht» werden. Auf regionaler Ebene habe die Präsenz von Grossraubtieren, kombiniert mit angepassten Jagdmethoden bereits die Waldverjüngung verbessern können.
Wie der Wolf auf den Wald wirkt
Im Positionspapier «Unser Wald braucht die Jagd» beschreibt der SFV die Rolle der Grossraubtiere im Wald so, dass Wölfe und Luchse – gemeinsam mit Jägern – einen Beitrag zur Reduktion der Wildhuftierbestände leisten können. Zudem würden sie beeinflussen, wie sich Rehe und Hirsche in einem Gebiet verteilen, was den Wald ebenfalls positiv beeinflussen kann. Daher begrüsse man die weitere natürliche Ausbreitung von Wolf und Luchs in der Schweiz. Solange Verbiss- und Schälschäden im Wald untragbar seien, müsse man die Wirkung der Grossraubtiere auf wilde Huftiere nicht als Grund für eine Regulierung sehen.
Grundsätze für das neue Jagdgesetz
Für die Ausgestaltung des neuen Jagdgesetzes fordert der Schweizerische Forstverein die Berücksichtigung folgender Grundsätze:
- Der Schutz der natürlichen Verjüngung ist ein Grundauftrag der Jagd.
- Der Bund soll Kantone deutlich in die Pflicht nehmen, wenn diese ausgewiesene Wald-Wild-Problem nicht angehen oder die Jagdplanung nicht zielgerichtet ausgestalten.
- Beim Management von Grossraubtieren wie dem Wolf ist der Zustand der Waldverjüngung gleichberechtigt mit anderen Aspekten zu berücksichtigen.
- Die Kompetenz für das Grossraubtier-Management soll beim Bund liegen, da es dafür wegen der grossen Streifgebiete eine überkantonale Perspektive brauche.
- Bund und Kantone sollen in erster Linie mehr Aufklärungsarbeit zu den Grossraubtieren leisten, um Ängste abzubauen.
Auch der SFV ist nach eigenen Angaben für einen unkomplizierteren Umgang mit schadenstiftenden Tieren. Man müsse sich dabei aber an klar definierte Kriterien halten und auf effektive Schäden beziehen.
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