Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) muss weiter auf eine Institutionalisierung der Rechte warten. Ein Antrag von Präsidentin Christine Bühler, die soziale Absicherung der Bäuerinnen als Einstiegskriterium für den Erhalt der Direktzahlungen zu definieren wurde von der Landwirtschaftskammer (Laka) des SBV am Mittwochvormittag klar abgelehnt.
Obligatorische Versicherungsberatung muss reichen
Die Kopplung mit den Direktzahlungen sei nicht geeignet, um das Problem zu lösen, sagte Politchef Francis Egger. Präsident Markus Ritter wies darauf hin, dass auch die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz den Vorschlag klar ablehne, da es Probleme gäbe im Vollzug. Der SBV sei sich aber bewusst, dass die jetzige Situation verbesserungswürdig ist, heisst es in einer Medienmitteilung. Deshalb schlug er vor, dass bei Investitionskrediten und Starthilfe eine obligatorische Versicherungsberatung eingeführt wird.
Dieses Instrument schien dem SBLV aber zu zahnlos, deshalb hatte er im Vorfeld einen eigenen Vorschlag eingebracht, nämlich die soziale Absicherung an den Betriebsbeitrag zu binden. Da diese neue Direktzahlung in der AP 22+ aber chancenlos bleiben dürfte, beantragte man der Laka die zweitbeste Lösung, nämlich die härtere Variante des Bundesrats. Diese unterlag in der Abstimmung gegenüber der Beratungspflicht aber klar.
Keine Direktzahlungs-Obergrenze
Auch bei den übrigen Kernpunkten der Vernehmlassung setzt das Parlament des SBV auf Kontinuität. So wird der Betriebsbeitrag klar abgelehnt. Ebenso die Regionalisierung der Biodiversitätsbeiträge, der Fusion der Landschaftsqualitäts- mit den Vernetzungsbeiträgen und der Streichung der Ressourceneffizienzbeiträge. Hier will man vielmehr auf die Fortsetzung des bewährten Systems setzen, das erst seit 2014 in Kraft ist.
Auch bei der Begrenzung der Direktzahlungen will die Mehrheit der Laka bei den bisherigen Kriterien bleiben. Die vorgeschlagene Begrenzung von 250'000 Franken pro Betrieb erachtete die grosse Mehrheit als zu wenig griffig. Was die Ausbildungsanforderungen betrifft, so schlägt die Basis des SBV vor, hier im Grundsatz das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Basis zu nehmen. Keinen Anpassungsbedarf sieht sie auch beim bäuerlichen Boden- und Pachtrecht. Eine Lockerung der Bedingungen könnte aus Sicht der Laka die Zukunft der bäuerlichen Familienbetriebe gefährden.
RPG soll zurückgewiesen werden
Das zweite wichtige Thema für die Laka war die Botschaft zur Revision des Raumplanungsgesetzes, die als nächstes im Parlament behandelt wird. Die Mitglieder waren sich einig, dass diese wegen der Ausgestaltung der Rückbauverpflichtung, den Spezialzonen und den Strafbestimmungen so schlecht ist, dass sie an den Bundesrat zurückgewiesen werden muss.
akr/pd