Karin Holdener und Beat Häfliger aus dem Entlebuch bewirtschaftet einen Mutterkuhbetrieb auf 1300 m ü. M. Seit Anfang Jahr sind sie zu dritt. Da Corona aktuell ein ausgelassenes Fest nicht richtig zulässt, warten die beiden mit der Eheschliessung zu.
Keine böse Überraschung
«Dass wir einmal heiraten, ist für uns klar», erwähnt Karin Holdener. «Nun ging es mit der Geburt von Tochter Finnia darum, sich abzusichern, damit später keine bösen Überraschungen eintreffen könnten.»
Die Geburt des ersten Kindes ist für ein junges Paar eine der grössten Veränderung im Leben. Plötzlich hat man Verantwortung gegenüber jemandem, oft ergeben sich Veränderungen bei der Einkommens- und Wohnsituation. Nicht nur Paare im Konkubinat informieren sich heute vertieft über rechtliche und versicherungstechnische Angelegenheiten. Die heutige Generation will wissen, wie die rechtliche Grundlage ist und wo allenfalls persönliche Abmachungen Sinn machen. Die Diskussion der vergangenen Jahre über die sozial schlecht abgesicherte Bäuerin hat sicher auch ihren Einfluss.
«Es gibt schönere Arbeiten, aber es lohnt sich.»
Betriebsleiter Beat Häfliger hat sich informiert und abgesichert.
Die aufgeschobene Hochzeit hatte für das junge Paar zur Folge, dass sie sich intensiv mit den Angelegenheiten rund um die Geburt der gemeinsamen Tochter und den Start als Familie befassten. «Die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung sowie das geteilte Sorgerecht waren für mich von grosser Bedeutung», so Karin. Als Betriebsleiter ist Beat wichtig, dass es auf dem Landwirtschaftsbetrieb auch im Härtefall weitergeht. «Eine Vollmacht reicht im Todesfall nicht aus, damit die Partnerin aufs Betriebskonto zugreifen kann. Das Agrarkonto lautet bei uns nun auf beide Namen.» Ein gemeinsamer Austausch mit einem landwirtschaftlichen Berater zum Thema Konkubinat beurteilt Karin als hilfreich. «Wir konnten uns ein Gesamtbild machen. Da diese Zusammenlebensform für uns nur eine Übergangslösung ist, haben wir auf einen Konkubinatsvertrag verzichtet.» «Trotzdem ist es wichtig, sich mit der Absicherung der Partnerin auseinander zu setzten», so Beat. «Mit einem höheren Pensum auswärts ist Karin für Risikofälle und das Alter abgesichert. Verkleinert sich das Pensum, könnten wir die Lücke mit einem Lohn aus dem Landwirtschaftsbetrieb schliessen.»
Entscheidungen treffen
«Egal, ob geheiratet wird oder nicht, richtig gut informieren lohnt sich», sagt Beat. «Ich weiss, als Landwirt gibt es schönere Arbeiten, als sich mit dieser Materie auseinander zu setzen. Ich konnte mich auch kaum begeistern, doch in diesem Fall lohnt sich der Aufwand.» Karin ergänzt, dass es sinnvoll sei, sich Hintergrundwissen anzueignen und dann eine Entscheidung zu treffen. «Auch wenn es später anders kommt als gedacht, finde ich es wichtig, dass sich das Paar damit befasst und entscheidet, welche Lösungen für sie passen.»
Kurs «Zusammenleben junger Betriebsleiterpaare», Donnerstag, 9. Dezember, 9 bis 16 Uhr, BBZN Schüpfheim. Anmeldung: Tel. 041 228 30 70, www.bbzn.lu.ch/kurse
Abmachungen tätigen
Verschiedene Bereiche müssen im Konkubinat berücksichtigt werden und sind auch für verheiratete Paare zu beachten:
- Erziehungsgutschriften: Bei der Kindsanerkennung können die Erziehungsgutschriften der AHV unter den beiden Partnern prozentual aufgeteilt werden, was die AHV-Rente beeinflusst. Hier sind später Änderungen möglich.
- Bank: Um den Betriebsalltag auch in Ausnahmesituationen aufrecht erhalten zu können, ermöglichen gemeinsame Konten den Zugriff aufs Agrarkonto.
- Einkommensaufteilung: Abmachungen, wer welches Einkommen generiert und wer sich wie an den Haushaltskosten beteiligt, sind im Konkubinat ein Muss. Auch bei verheirateten Paaren schadet es nicht, über finanzielle Aufteilung und Investitionsstrategie zu sprechen.
- Altersvorsorge: Unterschiedliche Einkommen führen zu ungleichen Einzahlungen in die Altersvorsorge. Wird diese Lücke ausgeglichen?