Wie bereits berichtet, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai die Anpassung verschiedener lebensmittelrechtlicher Verordnungen gutgeheissen. Neben dem Abbau von Handels- und Wettbewerbshemmnissen mit der EU haben die Revisionen das Ziel, den Gesundheitsschutz der Konsumenten zu gewährleisten. Vermerk «Ohne GVO» Gemäss bundesrätlichem Beschluss können Produzenten tierische Produkte künftig mit dem Vermerk…
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