Bei seiner Sitzung alle drei Monate hat sich der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) mit einer Motion von Nationalrat Jacques Nicolet (SVP/VD). Diese schlägt vor, dass die Verkäsungszulage nur noch dann ausbezahlt werden soll, wenn die Produzenten für die abgelieferte Milch den A-Preis erhalten haben. Aus Sicht der BOM ist dieser Vorschlag unrealistisch, wie es in einer Mitteilung heisst. A-Preise für alle verkäste Milch seien marktfremd. 

Kein ganz unbekanntes System

Hingegen sei es «prüfenswert», die Verkäsungszulage an einen Mindestpreis zu koppeln. Man kenne bereits die Regelung des LTO+-Mindestpreises für verkäste Milch. Diese gelte aber nur für die direkten und indirekten BOM-Mitglieder, da die Allgemeinverbindlichkeit für diese Regelung nicht gewährt wird.

Bundesrat: Kein Zwang möglich

Im November 2020 hatte der Bundesrat die oben genannte Motion zur Ablehnung empfohlen. Er könne die Milchpreisstützungsverordnung nicht wie gefordert ändern. Denn gemäss dem Landwirtschaftsgesetz können Unternehmen nicht zur Einhaltung der Richtpreise gezwungen werden, so die Begründung.

 

«Widersprüche im System»

In der Begründung für seine Motion schreibt Jaques Nicolet, es gebe einige «Widersprüche im System des Einkaufs und der Zuordnung von Schweizer Milch». So würde beispielsweise Milch, die der inländischen Butterproduktion zugeordnet werden könnte und für die folglich der Preis des A-Segments bezahlt würde, dem Markt für zum Export bestimmtem Käse zugeordnet. Davon profitiere die Milchindustrie, da sie für diese Milch den niedrigeren B-Preis bezahlt und die Verkäsungszulage erhält. 

Nicht das Ziel der Zulage

Das geschehe zum Nachteil der Produzenten und entspreche nicht dem ursprünglichen Ziel der Zulage. Schliesslich hätte diese gemäss Nicolet die Produktion mit hoher Wertschöpfung unterstützen und nicht den Export von Lebensmitteln mit geringem Mehrwert zu subventionieren sollen.