Der Berner Bauernverband ist zufrieden. Seine Bemühungen im Bereich Schlachtviehmärkte hätten sich gelohnt, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Krise und der bundesrätlich verordneten Schliessung der öffentlichen Schlachtviehmärkte hat der Berner Regierungsrat Sofortmassnahmen beschlossen und die geltende Verordnung über Produktion und Vermarktung in der Landwirtschaft (PVLV) temporär abgeändert.
Beiträge für alle Produzenten
Neu erhalten Produzentinnen und Produzenten auch Vermarktungsbeiträge, wenn ihre Tiere direkt veräussert wurden. Die Änderung tritt rückwirkend auf den 21. März 2020 in Kraft und gilt bis zur Wiederaufnahme der öffentlichen Schlachtviehmärkte im Kanton Bern. Die Bedingungen und Gesuche zur Gewährung von Vermarktungsbeiträgen sind auf der Webseite des Berner Bauernverbands aufgeschaltet.
Weiterhin keine Schlachtviehmärkte
Die Schlachtviehmärkte, die der Berner Bauernverband zusammen mit der Branchenorganisation Proviande und dem kantonalen Amt für Landwirtschaft (Lanat), organisiert, sind gemäss COVID-19-Verordnung 2 nach wie vor bis auf weiteres verboten. Von Notverkäufen unter dem Preis sollte abgesehen werden, rät der Bauernverband. Wenn geliefert werden müsse, dann möglichst nach Schlachtgewicht.