Der Bund nehme mit dem Gegenvorschlag die Forderungen des Schweizer Tierschutz auf, heisst es in einer Mitteilung des Vereins. Kriterien für die tierfreundliche Haltung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung könnten so in der Verfassung verankert werden.
Die heutige Verfassung und Tierschutzgebung schütze die Nutztiere nicht genügend, heisst es weiter. Von der Botschaft zur AP 22+ erwarte der STS Signale zur Stärkung der Tierwohlprogramme. Alle Tiere müssten Weiden oder Auslauf haben, maximale Herdengrössen sollte definiert werden und auch die Importe müssten der Schweizer Tierschutzgesetzgebung entsprechen.