Ab 2023 gibt es mit dem «Getreide in weiter Reihe» einen neuen Biodiversitätsförderflächen-Typ (BFF-Typ) auf der Ackerfläche. Das Element «Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge» wird angepasst und umbenannt.
Ein Defizit im Ackerland
Die neue Agrarpolitik hat neben der Verringerung der Risiken durch Pflanzenschutzmittel das Ziel, die Biodiversität auf der offenen Ackerfläche und in den Dauerkulturen zu fördern. Im Grünland sind Biodiversitätsförderflächen (BFF) schon gut vertreten. Im Ackerland besteht jedoch ein Defizit, der Anteil an BFF beträgt dort aktuell nur 0,9 %. Auf der Ackerfläche kann die Biodiversität neben den bestehenden Elementen neu auch mit dem BFF-Typ «Getreide in weiter Reihe» oder dem PSB-Typ «Nützlingsstreifen» gefördert werden.
[IMG 2]
[IMG 4]
Den Feldhasen fördern
Der neue BFF-Typ soll Feldhasen, Feldlerchen sowie Ackerbegleitflora auf den Ackerflächen fördern. Auf derselben Fläche sollen aber auch Nahrungsmittel produziert werden können: Bei der Getreidesaat bleiben mindestens 40 % der Reihen ungesät. Die entstehenden Zwischenräume sollen Feldhasen oder bodenbrütenden Vögeln wie Lerchen bessere Fortpflanzungsbedingungen bieten. Deshalb sind auf diesem BFF-Typ die Unkrautbekämpfungsmöglichkeiten eingeschränkt. Im Frühling ist nur ein einmaliger Striegel- oder Herbizideinsatz erlaubt. Die Massnahme kann an die ab 2024 geforderten 3,5 % Acker-BFF angerechnet werden, es kann jedoch nur die Hälfte der 3,5 % mit Getreide in weiter Reihe erfüllt werden.
Nützlings- statt Blühstreifen
Eine weitere Massnahme sind die Nützlingsstreifen. Sie ersetzen die Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge. Mit den Nützlingsstreifen soll die funktionelle Biodiversität gefördert werden. Durch die Förderung der natürlichen Kontrolle von Schädlingen kann der PSM-Einsatz reduziert werden. Neu können die Streifen auch in Dauerkulturen angelegt werden und es gibt mehrjährige Saatmischungen. Es sind allerdings nur die vom BLW bewilligten Mischungen zugelassen.
[IMG 3]
Bei allen Nützlingsstreifen gibt es zu beachten:
- Eine Aussaat im Herbst ist möglich. Der Streifen muss allerdings mindestens bis Anfang Juni bestehen, um als Hauptkultur zu gelten.
- Mehrjährige Streifen dürfen nicht länger als vier Jahre stehen bleiben.
- Diese Massnahme kann nicht für die Vernetzung angemeldet werden.
Für Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche (OAF) gilt:
- Nützlingsstreifen auf der OAF können nicht für die Beiträge «Verzicht auf Herbizide» und «Verzicht auf PSM» angemeldet werden.
- Die Anforderung, dass max. 50 % des Mindestanteils an BFF mit Blühstreifen angelegt werden kann, gilt nicht mehr.
- Die Streifen dürfen nicht befahren werden.
Für Nützlingsstreifen in Dauerkulturen gilt:
- Es können mehrere Kulturen pro Betrieb mit Nützlingsstreifen angemeldet werden.
- Für «Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt» und «regionsspezifische BFF, Typ 16» werden keine Beiträge für Nützlingsstreifen ausgerichtet.
- Die Nützlingsstreifen in Dauerkulturen werden an den angemessenen Anteil an BFF (7 % resp. 3,5 % bei Spezialkulturen) auf dem Betrieb angerechnet. Angerechnet werden 5 % der angemeldeten Dauerkulturfläche.
- Mehrjährige Kulturen mit eingesäten Nützlingsstreifen kommen für alle Beiträge für den Verzicht auf PSM in Frage. Für den Einsatz von Fungiziden oder Akariziden in den Reihen mit Nützlingsstreifen gibt es keine Einschränkungen.
- Die Nützlingsstreifen in den Dauerkulturen dürfen befahren werden.
Serie zum Absenkpfad (Teil 11)
Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?
In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:
- Schonende Bodenbearbeitung
- Angemessene Bodenbedeckung
- Herbizid-Verzicht im Ackerbau
- Verzicht auf PSM im Ackerbau
- Weidebeitrag
- Längere Nutzungsdauer von Kühen
- Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
- Massnahmen im Rebbau
- Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
- Massnahmen im ÖLN
- Änderungen in der Biodiversitätsförderung
- Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
- Waschplätze und Befüllen von Spritzen