Zunächst sah alles so aus, als ob die beiden Schlachtviehmärkte vom Mittwoch, 18. März 2020, in Oey BE und Boltigen BE stattfinden könnten. Der Berner Bauern Verband erhielt grünes Licht von der Verwaltung, hat in seinem Newsletter dann geschrieben, dass die Märkte durchgeführt werden. Allerdings unter der Einhaltung der vorgeschriebenen Vorsichtsmassnahmen - mit dosierter Auffuhr, Sicherheitsabstand, Händehygiene und einem Plakat mit Sicherheitshinweisen. Das war kurz nach dem Mittag.
Lösungen werden erarbeitet
Der Berner Bauernverband möchte nach dem Verbot von Schlachtviehmärkten Notverkäufe verhindern und schreibt Folgendes:
Der Berner Bauern Verband und die zuständigen Stellen beim Kanton arbeiten unter Hochdruck an einer Ersatzplattform für die Vermarktung von Masttieren und Schlachttieren. Von Notverkäufen unter dem Preis sollte abgesehen werden.
Man sei sich sicher, dass auch andere Kantone an einer Lösung für das Schlachtvieh arbeiten.
Wenige Stunden später ist alles ganz anders: Den Bauern, die Tiere angemeldet haben, wird wieder abgesagt. Der Bund hat nämlich beschlossen, dass die Schlachtviehmärkte gemäss den Massnahmen des Bundesrates bis am 19. April 2020 geschlossen werden. Das schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in einer Meldung, die der BauernZeitung vorliegt. Die Schliessung wird damit begründet, dass die Schlachtviehmärkte weder Güter für den täglichen Bedarf bereitstellen, noch eine Ausnahmebewilligung erteilt werden muss. Letzteres, weil «keine überwiegenden öffentlichen Interessen die Durchführung von Schlachtviehmärkten gebieten, da das Schlachtvieh auch anders in die Schlachthöfe verbracht werden kann», heisst es weiter.
Interpretationslücken sorgen für Unsicherheit
Grundsätzlich ist die Durchführung von Schlachtviehmärkten Sache der Kantone – allerdings führt das Notrecht zu gewissen Interpretationslücken. Wie Adrian Aebi sagt, ist die Covid-2-Verordnung, auf die sich die Behörden jetzt abstützen, so schnell entstanden, dass es nun in der Interpretation der Zuständigkeiten Lücken gibt. Der Leiter des Krisenstabs des Bundesamts für Landwirtschaft hält fest, dass es sich beim Schreiben des BLV um eine Interpretationshilfe für die Kantone handelt.
Kanton Bern folgt Bund: keine Schlachtviehmärkte
Der Kanton Bern folgt den Empfehlungen genau. Wie nämlich Hans Jörg Rüegsegger auf Anfrage sagt, wird das Auffuhrverbot ernst genommen und die beiden Märkte in Oey und Boltigen abgesagt. Die Konsequenz ist, dass die Tiere nicht aufgeführt werden können – für die betroffenen Bauern suche man eine Lösung, sagt der Präsident des Berner Bauern Verbandes weiter.
Offen ist derzeit gemäss Rüegsegger noch, was mit den grösseren Märkten – unter anderem jenem in Frutigen – passiert. Für ihn ist klar, dass die Märkte für die Versorgung mit Schlachtvieh nötig wären.