Wegen der neuen, schnell ansteckenden Variante des Coronavirus drohe ein rascher Wiederanstieg der Fallzahlen, schreibt er Bundesrat in einer Mitteilung. Daher habe man geltende Regeln um fünf Wochen verlängert und andererseits neue Massnahmen beschlossen. So sind ab kommendem Montag, dem 18. Januar Läden, die Güter des nicht-täglichen Bedarfs anbieten, geschlossen. Es dürfen aber bestellte Waren vor Ort abgeholt werden.
Hofläden und Märkte nicht betroffen
Gemäss der neuen Version der Covid-19-Verordnung gelten für Einkaufsläden und Märkte im Freien, die Lebensmittel verkaufen, besondere Bestimmungen. Sie sind – wie auch Blumen- und Gartenfachläden – nicht von der allgemeinen Schliessung betroffen.
Auch Vieh- und Schlachtviehmärkte dürfen draussen weiterhin stattfinden.
Abendliche und sonntägliche Schliessung aufgehoben
Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr und an Sonntagen zu bleiben müssen, ist laut Verordnung ab dem 18. Januar aufgehoben.