Nach den Gewittern der letzten Tage und Woche scheint heute vielerorts wieder die Sonne. Jetzt gilt es, wo möglich Massnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen. 

Die Getreideernte wird langwieriger

Durch die starken Windböen und den Regen ist nun vielerorts Lagergetreide zu verzeichnen. «Hier besteht die Gefahr, dass die hohe Feuchtigkeit zum schnelleren Auswachsen führt. Solches Getreide kann dann nur noch als Futter verwertet werden», erläutert Markus Hochstrasser vom Strickhof die Folgen. Eine Ernte sei noch möglich, für den Drescher aber anspruchsvoll: «Die Maschine muss bei grossflächigem Lager in der Gegenrichtung zu den Halmen fahren, um sie überhaupt aufnehmen zu können», meint der Fachmann. Damit wird häufiges Wenden nötig, der Drescher benötigt mehr Zeit.

Bei vom Hagel heruntergeschlagenen Körnern muss man nehmen, was es noch gibt. Ist die Kultur versichert, springt die Hagelversicherung ein. «Landwirtschaft findet eben draussen statt. Die letzten Jahre waren wir mit dem Wetter eher verwöhnt», so Hochstrasser. Halmverkürzer sind eine Versicherung gegen Lagergetreide. Wer dies nicht einsetzen kann, müsse über die Sortenwahl, die Bestandesdichte und eine reduzierte Düngung vorbeugen, damit die Kultur auch bei starkem Wind stehen bleibt.

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Kartoffeln vor Krautfäule schützen

Das viele Wasser im Boden und auf manchen Äckern zwischen den Kartoffeldämmen fördere die Verbreitung von bakteriellen Erregern wie Dickeya (früher Erwinia). Krautfäule betrifft laut Hochstrasser im Moment primär das Blattwerk, «bei hoher Feuchtigkeit und Regen gelangen aber auch Sporen in den Boden, die Knollenfäule auslösen können». Daher sei es wichtig, baldmöglichst den Fungizidschutz zu erneuern. Zwar sind die Verhältnisse mit nassen Böden im Moment nicht optimal, um ins Feld zu fahren. Angesichts der Gefahr, dass sich die Krautfäule flächendeckend ausbreitet, ist dies aber nach Meinung von Markus Hochstrasser das kleinere Übel. Auch wenn noch zusätzliche Arbeit zum anschliessenden Putzen der Strasse hinzukommt.

Wo Hagel die Kartoffelstauden beschädigt hat, ist mit mehr, aber kleineren Knollen zu rechnen. Die Pflanzen reagieren mit Wiederaustrieb, dieser führt unter der Erde entweder zur Bildung neuer Stolonen oder dazu, dass Kindelknollen gebildet werden.

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Mais nur bei Totalschaden nachsäen

Mais nachzusäen macht nur bei wirklich grossen Schäden Sinn. «Wenn weniger als fünf Pflanzen pro Laufmeter den Hagel überstanden haben, kann sich eine Nachsaat lohnen», erläutert der Strickhof-Berater. Falls der Rest des Jahres wüchsig wird, liege ein akzeptabler Ertrag drin. «Davon muss man aber die Kosten für die Nachsaat, Saatgut, erneute Unkrautkontrolle usw. abziehen. Diese belaufen sich auf 600 bis 700 Franken», gibt Markus Hochstrasser zu bedenken. Angesichts dessen sei Nachsäen wirklich nur bei Totalschäden eine Option.

Ansonsten empfiehlt es sich, den restlichen Mais stehen zu lassen. In den Bestand neu zu säen wäre keine gute Idee, da die Kultur dann zu dicht würde und die alten und neuen Pflanzen einander konkurrenzieren würden. «Wenn, dann sollte man von Grund auf neu säen und sicher eine frühreife Sorte verwenden. Das erhöht die Chancen, dass der Mais noch rechtzeitig reif wird», rät Markus Hochstrasser.  

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Bei Gemüse schnell Totalausfall

«Im Gegensatz zum Ackerbau hat man bei Gemüse schnell einen Totalausfall», sagt Philipp Trautzl, Gemüsebauberater am BBZ Arenenberg. Es sei schon möglich, dass eine beschädigte Kultur nach einem Hagelschlag wieder austreibe, die geforderte Qualität noch zu erreichen, sei aber unwahrscheinlich. Weiterhin schiessen die Pflanzen nach so einer Beschädigung schnell einmal und sind dann sowieso nicht mehr verwertbar.

Bei einer Neusaat muss der Boden erst trocknen und befahrbar werden, dann müssen die Pflanzen wachsen und in den Ertrag kommen. Das reiche zeitlich kaum mehr, um die Vereinbarungen eines Abnahmevertrags einhalten zu können.

Für Ersatzkultur am Markt orientieren

«Bei den Essiggurken sind dieses Jahr 20 Prozent der Flächen vernichtet», gibt Trautzl ein Beispiel. Diese Pflanzen seien empfindlich und nach dem kalten Frühsommer bereits eher spät dran. «Damit wird man sicher nicht die benötigte Menge erzielen können», schätzt der Berater.

Pauschal lasse sich nicht sagen, wann eine Kultur untergefahren werden muss. Dazu brauche es eine Beurteilung vor Ort. Bei der Frage nach einer passenden Ersatzkultur, die neu gepflanzt oder gesät werden könnte, muss man sich am Markt orientieren und beachten, was in die Fruchtfolge passt.  «Am besten schaut man mit den Abnehmern, was sie nehmen würden und entscheidet dann», empfiehlt Trautzl.

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Obstbäume vor Pilzkrankheiten schützen

Was den Obstbau angeht, sei es vor allem empfehlenswert, nach den Hagelzügen die Bäume mit einem Fungizid zu behandeln. «Damit verhindert man, dass Pilzkrankheiten in die Wunden eindringen», erklärt Philipp Gut, Leiter der Fachstelle Spezialkulturen am Wallierhof. Wer noch am Ausdünnen sei, könne sicher angeschlagene Früchte entfernen, damit sie nicht unnötig Energie abziehen. «Der Rest wird – sofern das Obst nicht fault – zu Most», fährt Gut fort.

Auch wenn die Bäume nach einem Hagelzug elend aussehen, erholen sie sich im Allgemeinen gut. «Wenn man sowieso abgetragene, bald zu ersetzende Bäume hat, die kurz vor der Rodung stehen, wäre das vielleicht eine gute Gelegenheit», meint der Fachmann. Ansonsten sollte im nächsten Jahr wieder der volle Ertrag möglich sein.

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Zuckerrüben erholen sich

Zuckerrüben sollten sich vom Hagel erholen können, schreibt Luzi Schneider von der Schweizerischen Fachstelle für Zuckerrübenbau. Das werde allerdings einige Woche dauern und sowohl den Ertrag als auch die Zuckermenge reduzieren. Wo das Kraut komplett weg ist, muss man gemäss Schneider neues Laub sofort auf Blattflecken kontrollieren.

 

Schlechtwetterentschädigung

«Die Arbeitnehmenden reiner Reb-, Pflanzen-, Obst- und Gemüsebaubetriebe können entschädigt werden, wenn die normalerweise anfallenden Arbeiten wegen aussergewöhnlicher Trockenheit oder Nässe nicht verrichtet werden können», schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV auf seiner Website. Ein wetterbedingter Arbeitsausfall könne bei der kantonalen Amtsstelle gemeldet werden, die meist zum Arbeitsamt des Kantons gehöre. Die Auszahlung erfolge über die vom Betroffenen gewählte Arbeitslosenkasse.

Mehr über die Schlechtwetterentschädigung erfahren Sie beim BSV.