Nachdem nahe der Schweizer Grenze einige Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen wurden, ordnete das BLV am 25. Januar 2021 Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels vor der Vogelgrippe an. Die Massnahmen gelten bis zum 15. März 2021 für die Bodenseeregion und werden nicht verlängert, teilt das BLV am Donnerstag mit.
Zwei Fälle in der Schweiz
Die Massnahmen hätten sich bewährt, denn das Hausgeflügel konnte vor einer Ansteckung mit dem Virus geschützt werden, heisst es weiter. In der Schweiz wurde die Vogelgrippe bei einer Möwe und einem Mäusebussard im Kanton Schaffhausen nachgewiesen.
Keine weitere Ausbreitung
«Untersuchungen zeigen, dass sich das Vogelgrippe-Virus in der Schweiz und im angrenzenden Ausland zurzeit nicht weiter ausbreitet», heisst es in der Mitteilung. Die Situation werde aber weiterhin aufmerksam beobachtet. Ausserdem sollten Kadaver von Wildvögeln weiterhin einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet und nicht berührt werden.