Der Schweizer Tierschutz (STS) fordert, dass nur noch Werbung für Fleischprodukte von Tieren aus Tierwohlprogrammen finanziell gefördert wird, schreibt er in einer Mitteilung. Damit solle auch der rückläufige oder stagnierende Absatz von tierfreundlicherem Labelfleisch bekämpft werden.
Motion kam nicht durch
Der Bund unterstützt Fleischwerbung jährlich mit 5,75 Millionen Franken. Der Nationalrat lehnte am Donnerstag, 29. September 2022 eine Motion von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) ab. Sie verlangte, dass «die Absatzförderung von tierischen Produkten auf Produkte von Tieren beschränkt ist, die regelmässigen Auslauf gemäss dem RAUS-Programm gehabt haben».
Die Begründung: Werbung für Fleisch sei beschönigend, wenn sie Tiere auf der Weide zeige, sagte sie. «Viele Tiere haben keinen Auslauf und keinen Weidegang». Als Beispiel nennt Sie das Jahr 2021, wo von den in der Schweiz geschlachteten Tieren über 70 Millionen Tiere keinen regelmässigen Auslauf gehabt hätten. Zwar sei bei den Milchkühen die Beteiligung am RAUS-Programm hoch, bei Schweinen könne jedoch nur rund die Hälfte ins Freie und bei Mastpoulets seien es lediglich 8 %. «Es müsste sogar überprüft werden, ob ein unlauterer Wettbewerb vorliegt», so Munz. Hier ihre ganze Argumentation:
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Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass mit den bestehenden Instrumenten im Bereich der Tierwohlprogramme gute Voraussetzungen dafür bestünden, dass sich die so erzeugten Produkte auch am Markt in Wert setzen lassen würden.
Stefan Flückiger, STS-Geschäftsführer Agrarpolitik widerspricht der Aussage des Bundesrats. Er sagt, der Absatz von tierfreundlich erzeugtem Labelfleisch sei ins Stocken geraten und sinke sogar in verschiedenen Tierkategorien.
Im Laden teurer, beim Bauern nicht unbedingt
Konsumentinnen und Konsumenten seien durchaus bereit, einen höheren Preis für Labelfleisch zu zahlen, so der STS. Aber der hohe Preis komme beim Produzenten oder der Produzentin nicht an. Der STS stützt sich dabei auf eine Studie von Agroscope, die zeigte, dass die Tierwohlprämie in der Rindermast zu tief und in der Schweinemast nur knapp kostendeckend ist (die BauernZeitung berichtete).
Die Grossverteiler würden ungleich höhere Margen bei Labelfleisch als beim konventionellen Schweizer Fleisch erzielen, diese allerdings nicht an die Produzenten weitergeben, bemängelt der STS. Der Aufpreis fliesse in die Kassen der Grossverteiler.
Keine «Schein-Idylle»
Eine tiergerechte Haltung sei heute lediglich beim RAUS-Programm garantiert, so der STS. Die Bilder in der Werbung mit Tieren auf der Weide würden den Konsumentinnen und Konsumenten eine «Schein-Idylle» vorgaukeln.
Mit der Beschränkung der Fördermassnahmen auf tierfreundlich produziertes Fleisch werde nicht der Fleischkonsum allgemein angekurbelt, sondern gezielt die Nachfrage nach tierfreundlich erzeugten Produkten aus der Schweiz erhöht. Dies sei im Sinne des Tierschutzes und der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+, in welcher der Bund tierfreundliche Haltung mit Weidegang vermehrt fördern will, folgert der STS in seiner Mitteilung.