Künftig erhalten Grundeigentümer, welche dem Kanton Land für öffentliche Zwecke wie Strassenbauten abtreten müssen, den dreifachen Schätzungswert gemäss bäuerlichem Bodenrecht. Auch der Bund wendet seit Jahren diese Praxis an. Und aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung gilt die bessere Entschädigung nicht nur für kantonale, sondern auch für kommunale Projekte. Verdreifachung, wie Bund Bisher wurde nur der…
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