Wie zuvor der Ständerat hat auch der Nationalrat entschieden, einer Petition von Greenpeace keine Folge zu geben. Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 99 zu 71 Stimmen ohne Enthaltungen. Die Petition ist damit vom Tisch. Greenpeace forderte auch eine Anpassung der Deklarationspflicht für tierische Produkte. Die Petition trug den Titel «Keine Steuergelder für Werbemärchen».
Nationalratskommission war dafür
Eine linke Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beantragte ohne Erfolg, eine Vorlage auszuarbeiten. Ein Grossteil der Bevölkerung sei schlecht über die Auswirkungen ihrer Ernährung auf die Umwelt informiert. Es bestehe Klärungsbedarf bei der Absatzförderung, weil diese sonst möglicherweise den Zielen der künftigen Landwirtschaftspolitik zuwiderlaufe.
Nachhaltigkeitsstandards aufzeigen
Die Kommissionsmehrheit widersprach, die bestehende Absatzförderung diene nicht der Erhöhung des Fleischkonsums. Vielmehr gehe es darum, der Bevölkerung die höheren Nachhaltigkeitsstandards in der Schweizer Landwirtschaft im Vergleich zum Ausland und die Vorzüge einheimischer Lebensmittel aufzuzeigen.
Änderungen via Klimastrategie bereits eingeleitet
Die Absatzförderung soll den Konsum beeinflussen und ist daher immer wieder ein politisches Thema. Sie wird auch in der neuen Klimastrategie 2050 des Bundes erwähnt: Darin ist eine Revision der Absatzförderung vorgesehen, die sie auf eine nachhaltige Ernährung ausrichten soll. Im Teilziel «Konsummuster» sind ausserdem die Anteile der Absatzfördergelder für pflanzliche und tierische Produkte als Indikator aufgeführt. «Die Produktion pflanzlicher Lebensmittel belastet in der Regel die Umwelt weniger stark als jene tierischer Produkte», heisst es in der Klimastrategie. Daher sollen die Mittel für die Absatzförderung im pflanzlichen Bereich künftig gestärkt und jene für tierische Produkte «angepasst» werden. Auch sind strengere Auflagen für staatliche subventionierte Werbe-Aussagen vorgesehen.
Die Massnahme gilt als bereits eingeleitet, die Überprüfung der Wirkung der Absatzförderung auf die Umwelt läuft. Ergebnisse daraus sollen bis Ende 2023 vorliegen, Reformvorschläge will der Bundesrat bis Ende 2024 ausarbeiten.