Vor einer eventuellen Kalkung der Stoppelfelder oder anderen Feldarbeiten können die periodischen Bodenproben entnommen werden. Gemäss dem ÖLN ist auf Parzellen, die grösser als 1 ha sind, mindestens alle 10 Jahre eine Bodenanalyse durchzuführen. Sinnvollerweise wird diese einmal pro Fruchtfolgeperiode gemacht, um Rückschlüsse auf die getroffenen Massnahmen ziehen zu können.
Auf Ackerparzellen sollte eine Mischprobe aus Erde von mindestens 20 Stellen aus dem Bereich der Bearbeitungs- und Hauptdurchwurzelungstiefe von 10 bis 20 cm entnommen werden.
Mit der Stoppelbearbeitung warten
Bei Rapsparzellen empfiehlt es sich, mit der Stoppelbearbeitung zuzuwarten, damit Ausfallraps keimen kann und nicht in tiefere Bodenschichten bewegt wird, wo er in eine Keimruhe verfällt. Betreffend Unkräuter gibt es bei der Maschinenwahl einige Punkte zu beachten. Gegen vorhandene Samenunkräuter, wie dem Hirtentäschel, hat die Scheibenegge eine gute Wirkung. Allerdings werden Wurzelunkräuter, wie z. B. Quecken, damit nur bedingt bekämpft, da das Zerstückeln ihrer Rhizome zu weiterem Austreiben der Pflanze führt.
Der Flachgrubber mit Gänsefuss- oder Flügelscharen erlaubt ein flaches Arbeiten (bis 5 cm), wodurch auch Wurzelunkräuter ganzflächig durchschnitten und nach oben gebracht werden und so vertrocknen. Der Schälpflug oder Stoppelhobel ist mit einer Arbeitstiefe von 5 bis 10 cm gegen Disteln und Blacken wirksam. Beim Einarbeiten von Strohhäcksel sollte tiefer bearbeitet werden.
Ölrettich und Gelbsenf gegen Nematoden
Bei der Mischungswahl der Gründüngungen ist auf die Fruchtfolgeverträglichkeit zu achten. Mit nematodenresistenten Ölrettich- oder Gelbsenfsorten können dafür die Rübenzystennematoden bekämpft werden. Diese Kreuzblütler erreichen mit ihrem guten Wurzelsystem eine hervorragende Bodenlockerung.
Vorsicht ist jedoch bei Fruchtfolgen mit Raps geboten, da sie auch Kohlhernie übertragen können. Damit eine Gründüngung ihre volle Wirkung auf das Bodengefüge und -leben entfalten kann, benötigt sie mindestens 40 Wuchstage. Es zahlt sich also aus, früh im August mit genügender Bodenfeuchte zu säen.
Mindestens 60 % der offenen Ackerfläche ohne Pflug
Soll für die Ernte 2025 das Programm «Schonende Bodenbearbeitung» angemeldet werden, muss man beachten, dass die Vorschriften bereits ab Ernte der Vorkultur gelten. So zum Beispiel, dass auf mindestens 60 % der offenen Ackerflächen kein Pflug (tiefer als 10 cm) eingesetzt oder die Glyphosat-Wirkstoffmenge von 1,5 kg nicht überschritten werden darf.
Beim Programm «Angemessene Bedeckung des Bodens» darf auf 20 % der Flächen, welche bis zum 30. September geerntet werden, darauf verzichtet werden, innert sieben Wochen eine Begrünung vorzunehmen.