April, April, der macht, was er will. Sonnenschein und sommerliche Temperaturen und dann wieder Frostnächte und Schnee bis ins Flachland. Hier gilt es nun geduldig zu bleiben und gestresste Pflanzenbestände nicht zu behandeln. Die Auswirkungen der teilweise deutlichen Minustemperaturen können langsam abgeschätzt werden.
Zuckerrüben: Bestand auszählen
Wenn die Rüben auflaufen, sind sie besonders empfindlich auf starken Frost. Zum Teil fielen die Temperaturen in den vergangenen Tagen am Boden auf unter −5°C. Wer ein frisch aufgelaufenes Rübenfeld hat, sollte nach dem letzten Frost das Feld besichtigen und den Bestand auszählen. Frostschäden zeigen sich erst nach einer gewissen Zeit. Es lohnt sich somit mindestens 24 Stunden nach dem letzten Frost abzuwarten und erst dann das Feld auszuzählen. Dazu an mindestens zehn Stellen im Feld 10 m ablaufen und dort die Rüben in der Reihe zählen. Eine Nachsaat lohnt sich in der Regel aber erst, wenn es weniger als 20 Rüben pro 10 m hat. Meistens ist das nur auf Teilstellen der Fall. Spezialisten der Fachstelle für Zuckerrüben oder die kantonalen Pflanzenschutzstellen können beim Beurteilen eines dünnen Rübenbestandes helfen.
Mit Herbizid oder Insektizid zuwarten, bis keine Frostnächte mehr gemeldet werden (je nach Lage ab Samstag). Vorsicht in Feldern mit vielen Erdfloh-Frassstellen. Herbizide dringen durch die Verletzungen in die Rübe ein und verursachen verstärkt Phytotox. Beim Überschreiten der Schadschwelle (im Keimblatt 50 % der Pflanzen mit mehreren Frassstellen) kann nach dem Beantragen einer Sonderbewilligung ein Insektizid gespritzt werden. Danach sollte zwei Tage mit der Herbizidapplikation gewartet werden, damit die Frassstellen vernarben können.
Raps: Kein Insektizid in die Blüte geben
Sobald die ersten Rapsblüten auf einem Feld offen sind, darf kein Insektizid mehr eingesetzt werden. Auch von einer Fungizidbehandlung in die Blüte ist aus Imagegründen abzuraten.
Getreide: Braune Stellen nicht mit Krankheiten verwechseln
Das Getreide ist immer noch recht gesund. Zum Teil sind braune Stellen auf den Blättern sichtbar. Dies kommt von der Kälte und sollte nicht mit Pilzkrankheiten verwechselt werden.
So wie es im Moment aussieht, könnte immer noch auf die 1-Fungizid-Strategie gesetzt werden. Dabei kann mit einer Fungizidbehandlung bis ins Fahnenblatt zugewartet werden. Wachstumsregler und allenfalls noch Herbizide sollten nicht eingesetzt werden, wenn noch Frostnächte bevorstehen. Damit Wachstumsregler richtig wirken, wird wüchsiges Wetter benötigt.
Blühstreifen: Unkrautkur vor der Ansaat machen
Nach Direktzahlungsverordnung müssen Blühstreifen für Bestäuber oder Nützlinge vor dem 15. Mai gesät werden. Neben der Standortwahl ist die Saatbettbearbeitung ein wichtiger Faktor für das Gelingen des Blühstreifens.
Optimal wird die Grundbodenbearbeitung sechs bis acht Wochen vor der Saat gemacht. Sobald es wieder wärmer und trockener wird, empfiehlt sich nun eine Unkrautkur durch mehrmaliges Eggen. Der Unkrautdruck wird so deutlich gesenkt, was sehr wichtig ist, da kein Säuberungsschnitt gemacht werden darf. Die langsam keimenden Blumen der Blühstreifen-Mischungen haben so bessere Voraussetzungen, ihre volle Pracht zu entfachen und möglichst viele Nützlinge und Bestäuber anzulocken.