«Letztes Jahr wurden 83 Millionen Tiere zur Fleischgewinnung getötet», sagte Philipp Ryf, Co-Leiter des «Ja»-Komitees der MTI an Montagmittag an der Medienkonferenz zur Lancierung der Kampagne. Der Urnengang wird am kommenden 25. September über die Bühne gehen.
Die Hauptforderungen auf dem Tisch
Damit wollte er aufzeigen, dass die Tierhaltung immer stärker industrialisert werde – und das in einem Land, welches dafür gar nicht geeignet sei. «Die Schweiz ist als Grasland überhaupt nicht gedacht für die Produktion von Hühner- und Schweinefleisch», so Ryf.
Weiter ging Ryf als erster von sieben Redern(innen) auf dem Podium in Bern auf die Forderungen der Befürworter ein: Eine tierfreundliche Unterbringung, mehr Zugang ins Freie, eine schonende Schlachtung und eine maximale Gruppengrösse je Stall wurden genannt.
«Ausland-Abhängigkeit nimmt zu»
Nebst der Tierwürde wurde an der Medienkonferenz die Ausland-Abhängigkeit in Form von Futtermittelimporten thematisiert. Dazu fand Biolandwirt Fritz Sahli aus Uettligen (Kanton Bern) klare Worte: «Sei es bei Futtermitteln, dem Land oder der Tiergenetik: Firmen mit Monopolen treiben uns Bauern in eine wirtschaftliche Abhängigkeit und sagen uns, wie es läuft.»
Sahli hält auf seinem Betrieb 2000 Legehennen. Er könne deren Futter zur Hälfte selbst produzieren. «Stellen Sie sich vor, ich hätte 18’000 Hennen», meinte Sahli und erinnerte damit an die grossen Import-Mengen beim Futtergetreide, vor allem in der Geflügel- und Schweinehaltung.
«Tierwürde muss gestärkt werden»
Der Zürcher SP-Ständerat Daniel Jositsch argumentierte, dass die Würde des Tieres bereits in der Verfassung, in Form des Tierschutzgesetzes verankert sei. Die Tierwürde umfasse jedoch den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben.
Die Würde des Tieres sei in der Verfassung nur abstrakt als Grundsatz gesichert. In der Praxis hätten wirtschaftliche Interessen fast immer eine höhere Gewichtung. «Einziges Ziel in der Massentierhaltung ist die Ertrags- und Gewinnmaximierung», sagte Jositsch. Um der Forderung nach Tierwürde mehr Gewicht zu verleihen, brauche es die Initiative.
Die Initiative sei WTO-konform, der Strafrechtsprofessor stützt sich dabei auf Art. 14 Abs. 1 des Schweizer Tierschutzgesetztes welches besagt das aus Gründen des Tierschutzes die Einfuhr von Tierprodukten verboten werden kann.
«Langjährige leere Versprechen»
Die Berner Nationalrätin Kathrin Bertschy von den Grünliberalen erklärte, der Erhalt der Lebensgrundlage mit einer Landwirtschaft, die im Einklang mit der Natur ist, sei seit Jahrzehnten ein leeres Versprechen. Die Schweiz leiste sich eine industrielle Tierproduktion, die in hohem Masse klimazerstörend sei. Diese erkenne man daran, dass die der Ammoniakausstoss derzeit doppelt so hoch ist, wie angestrebt.
150'000 Franken fehlen
Die Sujets der Kampagne ziert der Claim «Raus aus der Massentierhaltung!». Diese Kampagne wurde zeitgleich mit der Medienkonferenz lanciert. Über die finanziellen Möglichkeiten des Komitees verlautete nichts. Laut dem Komitee fehlten noch 150'000 Franken, «um es mit dem Millionenbudget der Gegner aufnehmen zu können».
Der Wortlaut der Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungs-Initiative)
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 80a Landwirtschaftliche Tierhaltung
1 Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben.
2 Massentierhaltung bezeichnet die industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird.
3 Der Bund legt Kriterien insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest.
4 Er erlässt Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen.
Art. 197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmungen zu Art. 80a (Landwirtschaftliche Tierhaltung)
1 Die Ausführungsbestimmungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung gemäss Artikel 80a können Übergangsfristen von maximal 25 Jahren vorsehen.
2 Die Ausführungsgesetzgebung muss bezüglich Würde des Tiers Anforderungen festlegen, die mindestens den Anforderungen der Bio-Suisse-Richtlinien 20183 entsprechen.
3 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 80a nach dessen Annahme nicht innert drei Jahren in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.