Das Bauen ausserhalb der Bauzone ist im Bundesrecht über die Raumplanung geregelt. In der Landwirtschaftszone wird unterschieden zwischen landwirtschaftlichen (zonenkonform) und nichtlandwirtschaftlichen (mit Ausnahmebewilligung) Bauten und Anlagen sowie Nutzungen. Auf Landwirtschaftsbetrieben sind nichtlandwirtschaftliche Nutzungen wie Agrotourismus sowie sozialtherapeutische und pädagogische Angebote…
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