Laut dem Schlussbericht «Auswirkungen der Massentierhaltungs-Initiative auf die Wertschöpfungskette und den Einkaufstourismus» im Auftrag des Schweizer Bauernverbands gibt es zum Ausmass des Einkaufstourismus in der Schweiz keine amtlichen Zahlen. Zollanmeldungen im Reiseverkehr erfolgen mündlich. Für Waren innerhalb der Wertfreigrenze werden keine Abgaben erhoben. Deshalb führt die Zollverwaltung keine Statistiken dazu.
Wäre es möglich, den privaten Einkaufstourismus auf die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren?
«Dies steht noch in den Sternen. Ob und wie die internationalen Verträge ausgearbeitet werden, ist nicht klar und Sache der Umsetzung nach einer allfälligen Annahme der Initiative.»
sagt Gioia Porlezza, Verantwortliche für die Marketingkommunikation bei Proviande.
Es gibt kein äquivalentes Bio-Label im Ausland
Bio-Suisse-Sprecher Lukas Inderfurth erklärt, es gebe keine Richtlinienvergleiche mit internationalen Verbänden auf Stufe der Tierhaltung in Bezug auf Antibiotikaeinsatz, Tierzukauf, Sperma von ET-Stieren, Kuhtrainer, Fütterung, Stallmasse, Höchstbestände bzw. Herdengrössen.
Der Grund dafür sei, dass es keine Warendurchlässigkeit gebe. Aber er schätzt, dass es kein ausländisches Bio-Label gibt, dass all diese Punkte erfüllen würde.
Philipp Ryf, Kampagnenleiter der Initiative gegen Massentierhaltung sagt: «Unsere Initiative fordert in keiner Weise Bio Suisse. Unsere Initiative fordert, dass die von uns geforderten Standards bezüglich Unterbringung, Auslauf, schonende Schlachtung und maximale Gruppengrösse vom Gesetzgeber neu definiert werden müssen.»
Es gebe seit 2020 eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), die sicherstellt, dass die Rückverfolgbarkeit von Produkten, die nach in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden hergestellt sind, gewährleistet ist.
«Also ist es dann Sache der Verwaltung, die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen»
sagt Philipp Ryf, Kampagnenleiter der Initiative gegen Massentierhaltung.
Entsprechende Verträge gibt es schon
Bereits heute verspreche die Migros, mittelfristig nichts mehr zu importieren, was nicht nach Schweizer Produktionsmethoden hergestellt worden ist. «Bereits heute gibt es entsprechende Exklusivverträge mit ausländischen Produzenten.»
Etwas schwieriger wäre es bei verarbeiteten Produkten, bei denen man gangbare Lösungen suchen müsste, «aber dafür gibt es ja auch einen gesetzgeberischen Prozess», so Ryf.
Wie es an der Grenze genau aussehen werde, sei nicht an den Initianten zu definieren, dafür sei der Gesetzgeber zuständig. Aber «es gibt genug Präzedenzfälle», die zeigen, dass die Verwaltung bereits heute mit Produkten entsprechend umzugehen habe.