Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK-N) ist gegen Gegenvorschläge zu den beiden Pflanzenschutz-Initiativen. Dies teilte die Kommission am Freitag mit. Die Trinkwasser-Initiative wurde mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt und die Pestizidverbots-Initiative mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
"Zu extrem"
"Die Mehrheit hält beide Initiativen für zu extrem und heikel in der Umsetzung", heisst es in der Mitteilung. Die Mehrheit der WAK-N sehe die Versorgung mit Lebensmitteln dadurch gefährdet und Arbeitsplätze bedroht.
Sie ist zudem der Meinung, dass mit der Agrarpolitik 2022+ und dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel bereits genug getan wird. Zudem sei der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in den letzten Jahren ohnehin bereits deutlich zurückgegangen.
Antrag scheitert knapp
Die Minderheit der WAK-N hingegen ist hingegen der Ansicht, dass der Handlungsbedarf eindeutig gegeben sei. Sie wünscht deshalb verbindliche Vorgaben auf Gesetzesstufe. Die entsprechenden Anträge für indirekte Gegenvorschläge hat die Kommission jedoch ausnahmslos abgelehnt. Sie wurden dem Vernehmen nach von GP, SP und GLP eingebracht.
Einer dieser Anträge scheiterte nur knapp mit 12 zu 13 Stimmen. Er will durch gesetzliche Anpassungen die Risiken der Anwendung von PSM 2030 halbieren, das Grund- und Trinkwasser besser schützen sowie die Zulassungspraxis für PSM verschärfen. Die unterlegene Minderheit beantragt dem Rat nun auf der Basis dieses Antrags die Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf zu den Initiativen zu erarbeiten.
Zwei Anträge für direkte Gegenvorschläge
Zwei Anträge auf direkte Gegenentwürfe, also angepasste Verfassungsartikel, zielen auf eine Ergänzung des Landwirtschaftsartikels in der Bundesverfassung (Art. 104 BV): Einer lehnt sich eng an den Text der Trinkwasser-Initiative an, lässt jedoch deren schwierig umzusetzende Punkte weg.
Der andere will die Einträge von potenziell schädlichen Stoffen aus der Landwirtschaft reduzieren. Beide Anträge wurden mit je 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, werden jedoch laut der Mitteilung als Minderheitsanträge in den Rat kommen. Die Initiativen werden in der Sommersession im Nationalrat behandelt.
Die Variante direkter Gegenvorschlag ist allerdings weniger attraktiv für die Regulierungs-Anhänger. Dies, weil ein Verfassungsartikel dem Parlament viel Spielraum für Verwässerung lässt, dies zeigte etwa die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative.
SBV ist erfreut
In einer Mitteilung erklärte der Schweizer Bauernverband (SBV), er begrüsse die Entscheide, welche die Haltung des Bundesrats bestätigten. Die Landwirtschaft nehme die von den Initiativen angesprochenen Themenbereiche ernst und anerkenne einen Handlungsbedarf, so der SBV weiter.
Die Aktionspläne Pflanzenschutz und Biodiversität, die Strategie gegen Antibiotikaresistenzen sowie die sich in der Pipeline befindende Branchenstrategie für eine nachhaltige Schweizer Futtermittelversorgung AP 22+ nähmen sich den Themen ebenfalls an. «Gegenvorschläge würden das bestehende Engagement abbremsen und die Kräfte unnötig verzetteln», so der SBV.
Bio Suisse hofft auf Plenum, Grüne empört
Anderer Meinung ist Bio Suisse. "Statt einer hässlichen und nicht zielführenden Debatte über Pestizid- und Trinkwasser-Initiativen sind ganzheitliche Lösungen gefragt", schreibt der Verband.
Als klug und vorausschauend erachte Bio Suisse den indirekten Gegenvorschlag, wie er heute von der Kommission WAK-N nur knapp verworfen wurde. "Dies würde schnelle Fortschritte im Rahmen der bestehenden Gesetze erlauben", so Bio Suisse. Man hoffe deshalb, dass das Plenum des Nationalrats trotz des Neins der Kommission WAK-N auf diese Schiene einschwenkt.
Die Grüne Partei ist wenig erfreut: "Die Diskussionsverweigerung von Bundesrat und Kommissionsmehrheit ist inakzeptabel", schreibt Parteipräsidentin Regula Rytz in einer Mitteilung. Es brauche einen griffigen Gegenvorschlag zu den Initiativen. Man werde sich im Plenum deshalb für die Rückweisung an die WAK-N stark machen.