«Aufgrund der hohen Auflagen ist es einem Bauern fast nicht mehr möglich, seinen eigenen Spritzplan zu erstellen. Auch in Zukunft werden wir mit immer mehr neuen Regulierungen konfrontiert werden,» sagt der Lohnunternehmer Martin Herzig aus Wichtrach im Kanton Bern.
EU Richtlinien
In den Monaten Dezember und Januar erstellen viele Landwirt(innen) den Spritzplan für den kommenden Sommer. Dies stellt von Jahr zu Jahr eine immer schwierigere Aufgabe dar. Die Liste der verbotenen Produkte wird immer länger und der Bund ist gezwungen, immer mehr Pflanzenschutzmittel zu verbieten. Denn das schweizerische Chemikalienrecht wird stets dem der EU angepasst. «Ziel dieser Anpassung ist es, dass die Schweiz nicht während Jahren Wirkstoffe anwendet, die in der EU bereits verboten sind», erläutert Olivier Felix, Verantwortlicher für die Koordination des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). «Dementsprechend musste die Pflanzenschutzmittelverordnung angepasst werden, da seit dem 1. Januar 2021 in der Schweiz die gleichen Fristen wie in der EU gelten.»
Änderungen bringen Verluste
Solche Änderungen sind meistens mit sehr kurzen Übergangsfristen verbunden und zwingen die Landwirte zum sofortigen Handeln. Pflanzenschutzmittel werden oft in einer grossen Menge bestellt; bei einem plötzlichen Verbot bleibt der Bauer darauf sitzen. «Die bereits gekauften Pflanzenschutzmittel können an die Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Eine Vergütung für diese Retouren gibt es allerdings nicht», erklärt Martin Herzig. Auch er selber war bereits davon betroffen: «Vor rund zwei Jahren wurde Chlorothalonil verboten. Dort hatte ich einen Verlust von 5000 bis 6000 Franken zu verzeichnen.»
Frühzeitig Informieren
Alle zugelassenen und verbotenen Produkte sowie deren Ablauffristen können auf der Internetseite des BLW konsultiert werden. Diese Liste wird laufend aktualisiert, deshalb empfiehlt es sich, sie mehrmals jährlich anzuschauen. Das bestätigt auch Martin Herzig: «Vor allem bevor ich die Bestellungen mache, nehme ich diese Liste genau unter die Lupe.»
Bescheidene Auswirkungen
Wie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022 schreibt, haben diese neuen Anpassungen auf Bundesebene keine grossen Auswirkungen.
Für die Kantone stehen aber grössere Änderungen an, denn die mit dieser Änderungsvorlage neu eingeführten Beschränkungen und Verbote sind von den Kantonen zu überprüfen und deren Einhaltung sicherzustellen. Auch auf die Wirtschaft, Umwelt und Gesundheit sei die Auswirkung gering, schreibt das BAFU weiter. Mit Übergangsfristen werde die Möglichkeit eingeräumt, sich auf die Situation einzustellen.
Die rechtliche Lage
Was passiert, wenn ein Bauer weiterhin verbotene Pflanzenschutzmittel einsetzt? Olivier Felix vom BLW erklärt, dass die Einhaltung der neu eingeführten Beschränkungen und Verbote von den Kantonen zu überprüfen sei. Falls eine Landwirtin weiterhin solche Pflanzenschutzmittel einsetze, müsse sie mit Sanktionen rechnen. Nicht zuletzt mit Kürzungen der Direktzahlungen.