Nimmt die EU ein Pflanzenschutzmittel vom Markt, soll die Schweiz neu den Entscheid umgehend nachvollziehen, ohne es selber geprüft zu haben. Diese Änderung schlägt der Bund im Agrarpaket 2020 vor. Heute führen die Behörden das Widerrufsverfahren noch selber durch. Bei der Zulassung neuer Wirkstoffe dagegen will der Bundesrat EU-Entscheide nicht automatisch übernehmen. Mehr Effizienz Andere Vorstellungen…
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