Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) verschiedene Eckpunkte zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative (PI) 19.475 verabschiedet und Verwaltung und Sekretariat somit den Auftrag erteilt, einen Vorentwurf auszuarbeiten.
Auch Privatanwendung und SBB mitgemeint
Der Wortlaut der PI ist wie folgt: "Es soll ein Absenkpfad mit Zielwerten für das Risiko beim Einsatz von Pestiziden gesetzlich verankert werden. Die Behandlung der Kommissionsinitiative soll nach Möglichkeit mit der Beratung der AP22+ zusammengelegt werden."
Auf dem Absenkpfad sollen laut einer Mitteilung insbesondere die Risikoreduktionsziele des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel (PSM) und die dort festgelegten Referenzjahre berücksichtigt werden. Bei der Risikoreduktion sollen nicht nur landwirtschaftliche Anwendungsbereiche, sondern auch jene der öffentlichen Hand sowie Privatanwendungen miteinbezogen werden.
Ein umfassendes Monitoring des Pestizideinsatzes für sämtliche Risikobereiche soll gemäss WAK-S eine Beurteilung der Reduktionsziele ermöglichen. Massnahmen zur Zielerreichung sollen die Branchen primär selbst definieren und auch publizieren. Der Bund soll seinerseits weitere mögliche Massnahmen zur Zielerreichung prüfen. Die Kommission wird sich voraussichtlich im ersten Quartal 2020 mit dem Gesetzesvorentwurf befassen.
Ersatz für einen indirekten Gegenvorschlag
Zuvor hatte bereits die WAK des Nationalrats der PI einstimmig grünes Licht gegeben. Gewachsen ist der Vorschlag auf dem Mist der WAK-S. Diesen Weg hat die Kommission im August eingeschlagen, um in Sachen Absenkung des PSM-Einsatzes mehr Verbindlichkeit zu schaffen. Gleichzeitig hat sie aber bei der Lancierung der Initiative betont, dass es sich nicht um einen indirekten Gegenvorschlag handelt. Die Behandlung der beiden Pflanzenschutz-Initiativen hat die WAK-S gleichzeitig bis auf weiteres vertagt.