Im »Kassensturz»-Beitrag unter dem Titel «Aufstand der Biobauern gegen den Vorstand von Bio Suisse» kamen verschiedene Bio-Landwirte zu Wort, die mit der Nein-Parole ihres Verbandes gegen die Trinkwasser-Initiative (TWI) nicht einverstanden waren. Die meisten der 15 Beanstandungen, die danach eingingen, kritisierten laut der Ombudsstelle von SRF primär, wie über die TWI informiert wurde.

 

«Verdrehte» Darstellung

Auch die IG Bauern Unternehmen hat Beschwerde eingereicht, wie es in einer Mitteilung heisst. Der «Kassensturz» habe den Initiativtext im Sinne der Initianten verdreht und behauptet, die TWI würde Importfutter verbieten. Dabei stehe in der Vorlage «klipp und klar», dass der Erhalt von Direktzahlungen daran geknüpft werden soll, dass nur betriebseigenes Futter zum Einsatz kommt. «Selbst für viele Bio-Betriebe ist diese Vorschrift nicht tragbar, was auch deren breite Ablehnung erklärt», so die IG Bauern Unternehmen. 

Die Berichterstattung sei «irreführend», findet die IG und eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebot.

Unvollständige Wiedergabe und Nachtrag

Laut der Ombudsstelle hat die Redaktion des «Kassensturzes» anerkannt, dass die Ausgangslage «unvollständig wiedergegeben» worden sei. Daher habe man den Online-Text zur Sendung entsprechend ergänzt und bei der nächsten Ausstrahlung einen Nachtrag dazu gemacht. 

 

Für die IG Bauern Unternehmen ist der Entscheid der Ombudsstelle zwar erfreulich, die Reaktion des «Kassensturz» aber eine Enttäuschung. Dies, weil die Redaktion nicht die Grösse gehabt habe, eine eindeutige Richtigstellung zu formulieren. Den Nachtrag im Fernsehen bezeichnet man in der Mitteilung als «gewundenen Text». 

«Unüberlegte Mogelpackung»

Wichtiger sei aber sowieso, dass die «Stimmbevölkerung einmal mehr sieht, um welche unüberlegte Mogelpackung es sich bei der Trinkwasser-Initiative handelt», wird Samuel Guggisberg, Präsident der IG Bauern Unternehmen zitiert.